AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Niewergin - Märchen, Fantasy und Mittelalter Agentur, Handel und Vermittlung



1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Jegliche Leistung der Agentur erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Geschäftsbedingungen.

[a] Verträge zwischen der Agentur und den Akteuren / Anbietern werden mit der Übermittlung von Texten und Bildern und dem schriftlichem Einverständnis [Vertrag] oder der Einstellung eines Porträts wirksam.

[b] Akteure, welche angefragt werden, ohne in der Agentur vertreten zu sein akzeptieren eine Vermittlungsprovision von 12% des Aufragswertes.

[c] Bei Weitergabe der Anfragen vom Akteur an einen anderen Akteur muss dieser auch die vereinbarten 12% Vermittlungsprovision entrichten. [Der weitergebende Akteur hat in diesem Falle die Agentur unverzüglich davon zu unterrichten!]

[d] Aufträge und Folgeaufträge, die sich aus Vermittlungen durch die Agentur ergeben, sind mit einer Provision von 12% mit der Agentur abzurechnen. 



2. Leistungen

[a] Verzögern sich die Leistungen der Agentur aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Einflussnahme oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, so ist eine Haftung durch die Mittelalter und Reenactment - Agentur ausgeschlossen.

[b] Die Verfügbarkeit der Porträts und der online Werbung ist abhängig von der Bereitstellung des Webspeicher des Provider. Für Störungen und Ausfälle haftet die Mittelalter - Agentur nicht.



3. Mitwirkung des Auftraggebers

[a] Der Auftraggeber gewährleistet während der gesamten Laufzeit des Vertrages eine ständige, kompetente und uneingeschränkte Mitwirkung, damit die Agentur in die Lage versetzt wird, die Angebote im Sinne des Auftraggebers zu realisieren. Dieses beinhaltet auch die Einstufung der E - Mailadressen der Mittelalter - Agentur als sicher.

[b] Insbesondere ist ein bevollmächtigter und entscheidungsfähiger Vertreter des Kunden am Veranstaltungstag beim Eintreffen der georderten Leistungen wie Künstler, Personal usw. bereitzustellen, der diese in Empfang nimmt und mit den Örtlichkeiten vertraut macht.



4. Akteure / Verträge zwischen Veranstaltern bzw. Kunden und Akteur:

[a] Der Kunde [Veranstalter oder Kunden] legt mit dem Akteur zusammen den Rahmen für die Aktionen / Auftritte fest.
Grundlage ist der schriftlich oder mündlich bestätigte Vertrag zwischen den vermittelten Akteuren und dem Kunden.

[b] In der Detailansicht eines jeden Porträts finden Sie die Möglichkeit, Kontakt mit dem betreffenden Akteur / Anbieter aufzunehmen. Dieser nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf. Die Buchung erfolgt direkt bei diesem Akteur / Anbieter per Telefon, Fax oder E Mail. Einen Vertrag / Buchungsbestätigung erhalten Sie vom Akteur / Anbieter. Damit ist der Vertrag geschlossen. Der Zahlungsverkehr erfolgt per Überweisung nach Rechnung des Akteur / Anbieter.

[b] Über diese Website findet keinerlei Zahlungsverkehr statt.

[c] Beim senden des Kontaktformulars an die Akteure über das entsprechende Formular im Porträt, geht automatisch eine Kopie der Mail an diese Agentur.

  • Die Agentur rechnet mit den Akteuren [Anbietern] eine vereinbarte [per Vertrag und auch unter Punkt 1 angegeben] Provisionen ab.

  • Sie als Veranstalter / Kunde zahlen keine Provision an uns. Die Leistungen sind für Sie kostenfrei.
    [Änderungen vorbehalten]

 

4.1. Werbung auf der Webseite - Werbekunden:

  • Leistungen im Bereich der Werbeflächen auf dieser Webseite sind für Werbekunden kostenpflichtig.
    Sie können über tm_niehus@medieval-agentur.de ein Angebot anfordern.
     


5. Künstler und Akteure

Die Mittelalter und Reenactment - Agentur vermittelt Kontakte zwischen den Künstlern / Anbietern und Veranstaltern / Kunden. Weiteres ist vorbehalten.



6. Angebotsausarbeitung und Bearbeitung

Die Angebote sind für alle Anfragenden kostenfrei und unverbindlich.



7. Zahlungsvereinbarungen

[a] Alle Leistungen in kostenpflichtigen Bereichen sind nach Rechnungsstellung zu zahlen.
[anderes regelt ein individueller Vertrag für Werbeflächen]

[b] Leistungen aus Angeboten [soweit extra vereinbart] für Veranstalter / Firmen etc. müssen nach Rechnungsstellung auf das Konto der Mittelalter - Agentur gezahlt werden.

[c] Werden Provisionen aus Vermittlungen oder kostenpflichtige Leistungen nicht innerhalb der angegebenen Zeit auf der Rechnung bezahlt und es kommt zu einer Mahnung, werden die Porträts innerhalb der Seiten der Agentur bis zur vollständigen Zahlung der Provision + Gebühren gesperrt.
 


8. Rücktritt

[a] Bei Verträgen zwischen Veranstaltern und Akteuren gilt das allgemeine Recht des jeweiligen Akteur / Veranstalter.
Dieses ist individuell auszuhandeln.

[b] Tritt ein vermittelter Akteur mutwillig von einem Vertrag zurück, so ist ein Schadensersatz Seitens des Akteur aus dem Vertrag zwischen Veranstalter und Akteur [soweit im geschlossenem Vertrag festgehalten] zu zahlen. Die Agentur ist nicht haftbar zu machen.



9. Haftungsbeschränkung

Die Mittelalter und Reenactment - Agentur wird den Auftrag mit Sorgfalt ausführen.
Eine Haftung für Handlungen und Unterlassungen sowie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Zweckmäßigkeit von Maßnahmen und Vorschlägen beschränkt sich auf grobes Verschulden und Vorsatz. 

 

10. Gebühren:

Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels auf der Rechnung wir eine Mahngebühr von 15.- € erhoben.



11. Schlussbestimmungen

Vertragsänderungen und - Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen und bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird daraus nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages hergeleitet. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch entsprechende rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen.

 

 

Lieferort und Gerichtsstand ist Hamburg - Wandsbek - Sitz des Auftragnehmers.
 

Letzte Bearbeitung: 11.06.2010 - Änderungen vorbehalten.


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