|
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Niewergin - Märchen, Fantasy und Mittelalter Agentur, Handel und Vermittlung
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Jegliche Leistung der Agentur erfolgen ausschließlich unter Geltung der
nachstehenden Geschäftsbedingungen.
[a] Verträge zwischen der Agentur und den Akteuren /
Anbietern werden mit der Übermittlung von Texten und Bildern und dem
schriftlichem Einverständnis [Vertrag] oder der Einstellung eines Porträts wirksam.
[b] Akteure, welche angefragt werden, ohne in der Agentur vertreten zu
sein akzeptieren eine Vermittlungsprovision von 12% des Aufragswertes.
[c] Bei Weitergabe der Anfragen vom Akteur an einen anderen Akteur muss dieser
auch die vereinbarten 12% Vermittlungsprovision entrichten. [Der weitergebende
Akteur hat in diesem Falle die Agentur unverzüglich davon zu unterrichten!]
[d] Aufträge und Folgeaufträge, die sich aus Vermittlungen durch die
Agentur ergeben, sind mit einer Provision von 12% mit der
Agentur
abzurechnen.
2. Leistungen
[a] Verzögern sich die Leistungen der Agentur aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Einflussnahme
oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, so ist eine Haftung durch die
Mittelalter und Reenactment - Agentur ausgeschlossen.
[b]
Die Verfügbarkeit der Porträts und der online Werbung ist abhängig von der
Bereitstellung des Webspeicher des Provider. Für Störungen und Ausfälle haftet
die Mittelalter - Agentur nicht.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
[a] Der Auftraggeber gewährleistet während der gesamten Laufzeit des Vertrages eine
ständige, kompetente und uneingeschränkte Mitwirkung, damit die Agentur in die
Lage versetzt wird, die Angebote im Sinne des Auftraggebers zu realisieren.
Dieses beinhaltet auch die Einstufung der E - Mailadressen der Mittelalter -
Agentur als sicher.
[b]
Insbesondere ist ein bevollmächtigter und entscheidungsfähiger Vertreter des
Kunden am Veranstaltungstag beim Eintreffen der georderten Leistungen wie
Künstler, Personal usw. bereitzustellen, der diese in Empfang nimmt und mit den
Örtlichkeiten vertraut macht.
4. Akteure / Verträge zwischen Veranstaltern bzw. Kunden und
Akteur:
[a] Der Kunde [Veranstalter oder Kunden] legt mit dem Akteur zusammen den Rahmen für die
Aktionen / Auftritte fest.
Grundlage ist der schriftlich oder mündlich bestätigte Vertrag zwischen
den vermittelten Akteuren und dem Kunden.
[b]
In der Detailansicht eines jeden Porträts finden Sie die Möglichkeit, Kontakt
mit dem betreffenden Akteur / Anbieter aufzunehmen. Dieser nimmt dann Kontakt
mit Ihnen auf. Die Buchung erfolgt direkt bei diesem Akteur / Anbieter per
Telefon, Fax oder E Mail. Einen Vertrag / Buchungsbestätigung erhalten Sie vom
Akteur / Anbieter. Damit ist der Vertrag geschlossen. Der Zahlungsverkehr
erfolgt per Überweisung nach Rechnung des Akteur / Anbieter.
[b] Über diese Website
findet keinerlei Zahlungsverkehr statt.
[c] Beim senden des Kontaktformulars an die Akteure über das entsprechende Formular
im Porträt, geht
automatisch eine Kopie der Mail an diese Agentur.
-
Die Agentur rechnet mit den Akteuren [Anbietern] eine
vereinbarte [per Vertrag und auch unter Punkt 1 angegeben]
Provisionen ab.
-
Sie als Veranstalter / Kunde zahlen keine Provision an uns.
Die Leistungen sind für Sie kostenfrei.
[Änderungen vorbehalten]
4.1. Werbung auf der Webseite - Werbekunden:
5. Künstler und Akteure
Die Mittelalter und Reenactment - Agentur vermittelt Kontakte zwischen den
Künstlern / Anbietern und
Veranstaltern / Kunden. Weiteres ist vorbehalten.
6. Angebotsausarbeitung und Bearbeitung
Die Angebote sind für alle Anfragenden kostenfrei und unverbindlich.
7. Zahlungsvereinbarungen
[a]
Alle Leistungen in kostenpflichtigen Bereichen sind nach Rechnungsstellung zu zahlen.
[anderes regelt ein individueller Vertrag für Werbeflächen]
[b]
Leistungen aus Angeboten [soweit extra vereinbart] für Veranstalter / Firmen etc. müssen nach
Rechnungsstellung auf das Konto der Mittelalter - Agentur gezahlt werden.
[c]
Werden Provisionen aus Vermittlungen oder kostenpflichtige Leistungen nicht innerhalb der angegebenen Zeit auf
der Rechnung bezahlt und es kommt zu einer Mahnung, werden die Porträts
innerhalb der Seiten der Agentur bis zur vollständigen Zahlung der Provision +
Gebühren gesperrt.
8. Rücktritt
[a]
Bei Verträgen zwischen Veranstaltern und Akteuren gilt das allgemeine Recht
des jeweiligen Akteur / Veranstalter.
Dieses ist individuell auszuhandeln.
[b]
Tritt ein vermittelter Akteur mutwillig von einem Vertrag zurück, so ist ein
Schadensersatz Seitens des Akteur aus dem Vertrag
zwischen Veranstalter und Akteur [soweit im geschlossenem Vertrag festgehalten] zu zahlen.
Die Agentur ist nicht haftbar zu machen.
9. Haftungsbeschränkung
Die Mittelalter und Reenactment - Agentur wird den Auftrag mit Sorgfalt ausführen.
Eine Haftung für
Handlungen und Unterlassungen sowie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und
Zweckmäßigkeit von Maßnahmen und Vorschlägen beschränkt sich auf grobes
Verschulden und Vorsatz.
10. Gebühren:
Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels auf der Rechnung wir eine Mahngebühr von 15.- € erhoben.
11. Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen und - Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden gelten als
nicht getroffen und bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird daraus
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages hergeleitet. Die Vertragsparteien
verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch entsprechende
rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen.
Lieferort und Gerichtsstand ist Hamburg - Wandsbek - Sitz des Auftragnehmers.
Letzte Bearbeitung: 11.06.2010 - Änderungen
vorbehalten.
|